Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Brettinger Designagentur | Julius Brettinger

 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen zwischen Brettinger Designagentur | Julius Brettinger
Heinrichstr. 40
51373 Leverkusen
(nachfolgend „Agentur“)

und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

§2 Vertragsgegenstand / Leistungen

(1) Die Agentur erbringt kreative und beratende Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Strategie, Branding, Corporate Design, Print- und Digitaldesign, Webdesign und begleitende Full-Service-Leistungen.

(2) Grundlage der Zusammenarbeit ist das jeweilige Angebot, Briefing oder eine schriftliche Vereinbarung.

 

§3 Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande.

 

§4 Vergütung / Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot der Agentur. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Agentur bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten an:

  • 100 % Vorkasse: Bei vollständiger Vorauszahlung wird ein Rabatt von [X %] gewährt.
  • 33/33/33-Modell: 33 % bei Auftragserteilung, 33 % bei Finalisierung, 33 % bei Launch bzw. Übergabe.
  • Standardzahlung: Fälligkeit der gesamten Vergütung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung.

(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.

 

§5 Laufende Kosten, externe Lizenzen und Agenturlizenzen

(1) Im Rahmen der Projekterstellung können laufende oder externe Kosten entstehen, insbesondere für Software-, Plugin-, Theme-, Font- oder Bildlizenzen, sowie für Cookie-Opt-in-Systeme oder andere Drittanbieter-Tools. Diese Kosten sind vom Kunden zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

(2) Die Agentur ist berechtigt, solche Lizenzen im eigenen Namen, jedoch für Rechnung und im Interesse des Kunden zu erwerben. Die Agentur kann dem Kunden die Nutzung dieser Lizenzen im Rahmen der vereinbarten Leistung bereitstellen. Eine Weiterberechnung der Lizenzkosten kann auch nachträglich erfolgen, sofern die Nutzung während des Projekts erforderlich oder branchenüblich war.

(3) Soweit die Agentur im Rahmen eines Agenturmodells Mehrfach- oder Sammellizenzen (sog. Agenturlizenzen) verwendet, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der jeweiligen Lizenz für die Dauer der Bereitstellung. Mit Beendigung der Geschäftsbeziehung oder Kündigung der Agenturlizenz durch die Agentur erlischt dieses Nutzungsrecht. Der Kunde kann in diesem Fall eine eigene Lizenz beim jeweiligen Anbieter erwerben, um die Nutzung fortzuführen.

(4) Hosting-Kosten werden grundsätzlich direkt zwischen dem Kunden und dem Hostinganbieter abgerechnet. Erfolgt die Abrechnung ausnahmsweise über die Agentur, können diese Kosten ebenfalls nachträglich in Rechnung gestellt werden.

(5) Der Kunde erkennt an, dass laufende Lizenzen, Drittanbieter-Tools oder Hostingdienste Folgekosten verursachen können, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur liegen. Für deren Verlängerung, Beendigung oder Nichtverlängerung übernimmt die Agentur keine Haftung.

(6) Die Lizenz für das Cookie-Opt-in (Borlabs) sowie ggf. verbundene Pflege- und Hostingleistungen sind für ein Jahr im Preis enthalten. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird die Lizenz jährlich automatisch verlängert, sofern keine Kündigung erfolgt. Die Verlängerung wird mit dem jeweils gültigen Jahresbetrag berechnet.

 

§6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Agentur sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung, trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten.

 

§7 Nutzungsrechte / Urheberrecht/Buyout

(1) Sämtliche von der Agentur erbrachten gestalterischen und technischen Leistungen (insbesondere Entwürfe, Designs, Layouts, Quellcodes, Templates, Print- und Digitaldateien, Webseiten, Grafiken und sonstige Arbeitsergebnisse) unterliegen dem Urheberrecht. Urheber ist stets die Agentur.

(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und nicht exklusives Nutzungsrecht an den finalen Arbeitsergebnissen. Dieses einfache Nutzungsrecht berechtigt ausschließlich zur Nutzung des Werkes in der gelieferten Form und im vertraglich vereinbarten Rahmen.

(3) Nicht vom einfachen Nutzungsrecht umfasst sind insbesondere: • das Recht zur Bearbeitung, Veränderung oder Weiterentwicklung der gelieferten Dateien oder Arbeitsergebnisse, • das Recht zur Weitergabe der Dateien oder Arbeitsergebnisse an Dritte (z. B. an Entwickler, Designer, Agenturen oder Dienstleister), • das Recht zur Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte oder verbundene Unternehmen, • sämtliche Nutzungen, die über den vereinbarten Zweck hinausgehen.

(4) Jede Bearbeitung, Weitergabe oder Übertragung an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, hierfür eine gesonderte Vergütung zu verlangen.

Herausgabe offener Dateien (InDesign, Photoshop, Illustrator etc.)

(5) Die Herausgabe offener Arbeitsdateien – insbesondere Quelldateien aus InDesign, Photoshop, Illustrator, XD, Figma, RAW-Daten oder vergleichbaren Programmen – ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Herausgabe kann ausschließlich auf Basis einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung erfolgen. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht.

Buyout / Erweiterte und exklusive Nutzungsrechte

(6) Eine vollständige Übertragung umfassender Rechte (Buyout), einschließlich: • exklusiver Nutzungsrechte, • unbeschränkter Bearbeitungsrechte, • Rechte zur Weitergabe an Dritte oder zur administrativen Übertragung (z. B. vollständige Übergabe einer Webseite), • Herausgabe von Quellcodes, offenen Dateien oder strukturellem Know-how, muss gesondert vereinbart und nach marktüblichen Buyout-Sätzen vergütet werden. Ohne schriftliche Buyout-Vereinbarung verbleiben alle erweiterten Rechte vollständig bei der Agentur.

(7) Bei Buyouts von Webseiten oder digitalen Produkten umfasst die Vergütung in der Regel die Herausgabe bzw. Freigabe: • der vollständigen Administratorrechte, • installierter Strukturen, • systemrelevanter Konfigurationen, • individuell erstellter Themes, Module oder Designs, • sowie ggf. zusätzlicher Dokumentation. Die Agentur ist berechtigt, hierfür einen Buyout-Aufpreis zu berechnen, der sich nach Umfang, Komplexität und Nutzungsart richtet.

 

§8 Referenznutzung (Eigenwerbung)

Die Agentur ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Werke zum Zwecke der Eigenwerbung unentgeltlich zu nutzen, insbesondere auf der eigenen Website, in Social-Media-Kanälen, in Printmedien sowie zur Teilnahme an Wettbewerben.

 

§9 Fremdleistungen / Subunternehmer

(1) Die Agentur ist berechtigt, zur Auftragserfüllung externe Dienstleister (z. B. Fotografen, Programmierer, Druckereien) einzuschalten.

(2) Sofern die Agentur Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt, haftet die Agentur nicht für die Leistungen der externen Anbieter.

(3) Druckprodukte werden grundsätzlich an die Agentur geliefert und vor Auslieferung einer Qualitätskontrolle unterzogen. Für Fehler, die durch die Druckerei verursacht werden, übernimmt die Agentur keine Haftung.

(4) Webhosting erfolgt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Datenverluste oder sonstige Schäden, die durch den Hostinganbieter entstehen.

 

§10 Gewährleistung & Haftung

(1) Die Agentur haftet für Mängel zunächst durch Nachbesserung. Schlägt diese fehl, kann der Kunde eine Minderung der Vergütung verlangen.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Für Inhalte (Texte, Bilder, Logos), die vom Kunden bereitgestellt werden, übernimmt die Agentur keine Haftung. Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt.

 

§11 Rückrufrecht

Die Agentur ist berechtigt, eingeräumte Nutzungsrechte zu widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Werke vertragswidrig nutzt.

 

§12 Kommunikation und Schriftform

(1) Verbindliche Absprachen, Vereinbarungen, Briefings oder Änderungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).

(2) Mündliche oder telefonische Absprachen sind nicht verbindlich, sofern sie nicht schriftlich durch die Agentur bestätigt werden.

(3) Nach Besprechungen fasst die Agentur die Ergebnisse schriftlich zusammen und stellt diese dem Kunden zur Durchsicht zur Verfügung. Einwände oder Änderungswünsche sind vom Kunden unverzüglich mitzuteilen.

 

§13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.